Über die ersten Bliestorfer Bauern ist recht wenig bekannt. Erst im 16. Jahrhundert verdichten sich die Quellen.

Grenzvergleich                                                                                                                                           1551

Aus dem Grenzvergleich von 1551 zwischen dem Bliestorfer Gutsherr Christoph von Tode und  Anton von Stiten († 1564) Erbherr auf Krummesse, erfährt man auch etwas über Bliestorfer. So werden als Zeugen  u.a. aufgeführt der Lübecker Bürger Hans Wulff aus Bliestorf gebürtig und Lütcke Meyer, ehemaliger Kämmerling ebenfalls aus Bliestorf.

AHL ASA Int. Landgüter Gut Krummese (1551) 1631

Unfall an der Bliestorfer Mühle                                                                                                              1570

1570 Bliestörper Mölen an der Stecknitz

Hans Detleffs ein Stecknitzfahrer, und hefft gewohnet in der Hartken grown, is verdrunken in der Stecknitz bey der Bliestörper Möhlen up den dingstag am 29. Augusti und is word weddergefunden, und dat vorrecht is hirnar geseten Mitwokens am 30 Augusti, Tüge und besetn Bürger sind hierbey gewesen, nomlichen die beiden Vorspracken alß Tönnis Wewer, und Hans Plate, Item dit is geschehen buten dem Möhlendore, Mitwekens am 30. Augusti Ao 70 Tönnis Wilmer wahnet vor dem Möhlendohre, ok weth ids woll we de man ist umbgekomen.

Übersetzung ins Hochdeutsche:
Hans Detleffs, ein Stecknitzfahrer, der in der Harten Grube wohnte, ist am Dienstag den 29. August bei der Bliestorfer Mühle in der Stecknitz ertrunken und wurde wiedergefunden. Das Fahrrecht (die Untersuchung des Vorfalls) wurde am Mittwoch den 30. August abgehalten, Bürger waren Zeugen und Beisitzer, namentlich nach Aussage Tönnis (Anton) Weber und Hans Plate, dieses geschah draußen vor dem Mühlentor, Mittwoch am 30. August im Jahre 1570 Tönnis Wilmer wohnt vor dem Mühlentor, auch weiß er wie der Mann umgekommen ist.



Das Mühlentor aus der Diebel-ansicht von 1552


Joachim Dürkops Erbe zu Bliestorf                                                                                          1573 - 1576

Übersetzung ins Hochdeutsche (original Text)
Meine freundlichen Grüße und willigen Dienst Honneurs ehrbare und wohlwollende gütige Herrn. I. Erb. v. (Es sind die Bürgermeister der Stadt Lübeck gemeint)
Ich bin dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen, dass ein Herr Hinrich Dürkop in meinem Dorfe Bliestorf wohnte, welcher auf eine solche Weise ungeraten war, daß er sein Haus verwohnt hat und mir als seinen Herren während der letzten acht Jahre keinen Dienst mehr getan hat. Deshalb habe ich nun mehr im Jahre des Herrn 1573 veranlasst , dass mir das Landgericht zu Mölln das Recht zugesteht und zuerkennt, das ich meinen liegenden Grundbesitz (weil ich nicht zu meinem Recht komme) antasten darf. Dieser Ihnen gemeldete Dürkop starb  eines natürlichen Todes und hinterließ nun Kinder. Sein ältester Sohn, wandte sich an mich und bat mich um die Gewährung seines väterlichen Erbes. Er wollte mir so dann Gleiches und Rechtes tun. Worauf ich im Beisein der Brüder seines Vaters, Freunden und vieler seiner Nachbarn im Jahre des Herrn 1575 am Sonntag Jubilate, ihm dieses bestätigte. In Anwesenheit dieses Beistandes vereinbarten wir auch, dass er mir wie seine Nachbarn Recht und Ehre in Zukunft zu erweisen hätte. Ich bemerkte, falls er es wert sein würde, so wolle ich ihm auch ein Haus an anderer Stelle bauen, und was jenes kosten würde, das sollte er mir nach Jahren zurückbezahlen. Zu den Brettern aber und zum Dach darauf mag er gedacht haben, doch wollte ich ihm diese 2000 Pethes als Entgegenkommen kaufen, was diese kosten würden, das sollte er mir auch wiedergeben. Daraufhin hat er, Joachim Dürkop das Erbe angenommen und für kurze Zeit auch seinen Dienst abgeleistet, sich da­raufhin selbst verheiratet.

Nach dem Osterfest diesen Jahres 1576 hat er und seine Frau mit all ihrem Besitz, dieselbe Hofstelle ohne jede Ursache verlassen und sich bei Herrn Franz von Stiten als Kuhhirte zu Wulmenau gemeldet und so seine Mutter mit zwei Jungen, die seine Brüder sind, in Not und Elend verlassen. Da er mich nun durch seine Nachbarn wissen ließ, dass er keine weiteren Ansprüche an mich haben wird, habe ich nach Himmelfahrt diesen Jahres zu Krummesse, zu dem das Dorf Bliestorf kirchlich gehört, drei Sonntage hintereinander verkünden lassen, dass derjenige, der Interesse daran hätte den verlassenen Hof zu übernehmen, oder derjenige der glaubt Rechte auf diesen Hof zu haben, der möchte sich innerhalb von sechs Wochen an mich wenden und in Verhandlungen mit mir treten möchte.

Dies kann mir die ganze bliestorfer Bauernschaft bezeugen, selbst Dürkops eigene Blutsfreunde müssen dies bestätigen. Gütige Herren, so ist es meine freundliche Bitte und Begierde, Sie möchten diesen Brief der Landbevölkerung vorlesen und daraus erkennen lassen, was Sächsisches Recht ist. Nötigenfalls was sich daraus ergibt in das Amtsbuch unter dem betreffenden Zeichen eintragen und mir eine Abschrift anfertigen und mir diese zustellen lassen. Sofern ich nicht die Zeit haben sollte, ...   welches nach vergangener Zeit geschehen möge Honneurschulden willig und ehrerbietig und den selben hiermit dem lieben Gott in seinen gnädigen Schutz befehle, Datum Lübeck den 28. September im Jahre des Herrn 1576.

Christoffer Tode